Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Montag, 07.04.2025, 13:56 (vor 13 Tagen) @ Holger2

laut 9.1.6. BB der DB:

weenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist

(i) ist dem Wortlaut nach doch gegeben? Selbst wenn nicht, wäre (ii) meiner Meinung nach auch gegeben. Ob ich um 3 Uhr oder 6 Uhr irgendwo eintreffe, sprich eine halbe oder ganze Nacht verliere, dürfte für die Zumutbarkeit einen signifikaten Unterschied machen.

Darüber hinaus:

Art. 20 Abs. 2 EU-VO 2021/782:

Beläuft sich die Verspätung nach Absatz 1 auf 60 Minuten oder mehr oder im Falle eines Zugausfalls bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausgefallenen Dienst durchführt, den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:

(...)

b) die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar ist.

Gleiche Argumentation wie oben unter (ii).

Ob die DB das dann ohne Schlichtung zahlt, sei dahin gestellt.


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