Probleme unterwegs: Zugbingung aufgehoben oder doch nicht? (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 12.03.2025, 18:38 (vor 6 Tagen) @ VT 609

Meines Erachtens hat die Zugbegleiterin recht. Der Teil der Fahrt, auf dem eine Zugbindung besteht (nämlich die Fahrt mit ICE 224), wird durch den SEV nicht tangiert. Auf dem RE hast du ja keine Zugbindung.

Das ist natürlich Quatsch.

Die Zugbindung besteht nicht für einen "Teil der Fahrt", die Zugbindung gilt für das Ticket.
Es gibt Tickets mit Zugbindung (Spar- bzw. Supersparpreisticket etc.) und es gibt Tickets ohne Zugbindung (Flexpreis, Zeitkarten, BC 100 etc.).
Die Gültigkeit eines Tickets mit Zugbindung ist an die Benutzung bestimmter Züge gebunden (daher die Bezeichnung "Zugbindung"), in anderen Zügen ist das Ticket nicht gültig. Das es im Nahverkehr keine Zugbindung gibt, bedeutet wiederum dass in den Abschnitten der Fahrt wo Nahverkehr gebucht wurde, das Ticket in jedem Nahverkehrszug gültig ist, während auf den Abschnitten wo Fernverkehr gebucht wurde, das Ticket ausschließlich in den angegebenen Zügen gilt.

Ist am Zielort der Fahrkarte eine Verspätung von mindestens 20 (international 60) Minuten zu erwarten, dann ist die Zugbindung des Tickets aufgehoben.

Das heisst in diesem Fall:
Das Ticket gilt für eine Fahrt von München nach Aachen, wobei es zwischen München und Köln nur im ICE 224 und zwischen Köln und Aachen nur in Nahverkehrszügen gültig ist. Sollte in Aachen erst eine Ankunft um 22:27 oder später zu erwarten sein, so ist die Zugbindung des Tickets aufgehoben und das Ticket gilt auf verkehrsüblichen Wegen in jedem nicht reservierungspflichtigen Zug zwischen München und Aachen.

Wieso es zur verspäteten Ankunft in Aachen kommt spielt dabei keine Rolle, solange Bahnverschulden vorliegt.


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