EBA (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 14.01.2025, 22:09 (vor 596 Tagen) @ 462 001

Kann der uneinsichtige Schaffner durch Einschüchterung und Falschaussage belangt werden?

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das EBA hilft bei solchen Schaffnern

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das EBA hilft in diesem konkreten Fall nicht.

Das EBA kann auch erst angerufen werden, wenn man eine schriftliche Antwort vom Beförderer hat oder der Beförderer innerhalb eines Monats nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.

Ich würde jetzt erstmal alles in einer E-Mail an reiseportal@bahn.de abhandeln:

Reiseverlauf schildern, Fahrkarten anfügen, Dialog mit dem Zugbegleiter schildern (dabei am besten detailierte Fragen stellen, ob das aus DB-Sicht alles rechtmäßig gelaufen ist) und mit einmonatiger Frist zur Erstattung des Flexpreises auffordern.

Die Antwort der DB dann hier einstellen. Anschließend kann man die nächsten Schritte überlegen.


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