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Dr. Bahn, Montag, 13.01.2025, 12:20 (vor 521 Tagen) @ VT642

Bei der "Willkür" bei Streiks ist gemeint, dass die Bahn das als Kulanz, sogar als Sonderkulanz verkauft hat und dann recht willkürlich festgelegt hat, wann alternativ zu fahren ist. Gilt ähnlich auch bei Wetterereignissen.

Zum Beispiel: Streik am Wochenende, Fahrt kann bis Donnerstag der Folgewoche nachgeholt werden. Aber eben nicht am Wochenende darauf, wo man es alternativ gut gebrauchen könnte z.B. als Wochenendpendler oder wenn ich einen Besuche irgendwo einfach eine Woche verschiebe.
Da würde dann darauf verwiesen, dass die gesetzlichen FGR natürlich gelten. Gerade bei Streiks stand aber dann erst sehr kurzfristig fest, ob oder welche Züge tatsächlich verkehren. Bei den letzten Streiks gab es dann z.B. einen groben 2-Stunden-Takt Hamburg-München.

Hatte man ein Ticket für einer der Züge, die tatsächlich verkehrten (ja auch unter den originalen Zugnummern), dann wäre eine Rückgabe des Tickets auf Basis der FGR gar nicht möglich gewesen, denn es gab ja für diesen einen Zug keine Verspätung von 60 Minuten. Auch wenn das Verkehren des Zuges ggf. erst am Tag oder Vorabend des Streiks festgestanden hätte. Dann blieb nur die willkürliche Sonderkulanz, die aber eine sinnvolle Nutzung des Tickets oft nicht ermöglich hat.

Details inkl. des Videos zu Achim Stauß auf der genannten Seite.


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