Fahrgastrechte unklar (Allgemeines Forum)

VT642, Montag, 13.01.2025, 10:30 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7

Dankenswerterweise hat die DB die zuvor nur unklar kommunizierte Regelung der Gültigkeit einer Fahrkarte mit aufgehobener Zugbindung hier nun präzisiert:

https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr, folglich war der Zugbegleiter falsch informiert.


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