Beschwerde bei euroconsum (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 14.01.2025, 21:05 (vor 484 Tagen) @ KBD_1880

Das EBA ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte in Deutschland, Art. 31 Abs. 1 Fahrgastrechte-VO.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html

Das schon, aber ist das ein Fahrgastrechtefall, wenn es im Zug stattfindet?

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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