Beschwerde bei euroconsum (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 14.01.2025, 21:07 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das EBA ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte in Deutschland, Art. 31 Abs. 1 Fahrgastrechte-VO.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html


Das schon, aber ist das ein Fahrgastrechtefall, wenn es im Zug stattfindet?

Zudem ist hierauf zu verweisen:

Sollte es daher auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufrieden stellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich an das EBA wenden.

Falls noch nicht geschehen, wenden Sie sich daher bitte zuerst immer an Ihren Beförderer, da dies Voraussetzung für eine Bearbeitung durch das Eisenbahn-Bundesamt ist.

Auch wenn Sie noch keine oder eine ablehnende Antwort vom Beförderer erhalten haben, empfiehlt es sich, dass Sie sich zunächst noch einmal dorthin wenden, bevor Sie das Eisenbahn-Bundesamt einschalten.


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