Beschwerde bei euroconsum (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 13.01.2025, 12:38 (vor 518 Tagen) @ Dr. Bahn

Bitte, bitte, bitte sende Deinen Fall an Euroconsum - Infos auf dieser Webseite.

Siehe grüne Box dort: "Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei Deutsche Bahn AG melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu."

Der Fall erscheint mir (bislang) ungeeignet für eine Beschwerde bei euroconsum, weil er ausschließlich auf behauptete Äußerungen des Zugbegleiters abhebt, die 7summerfrank7 nicht nachweisen kann. Am Ende stellt sich die DB auf den Standpunkt, dass sich das so gar nicht abgespielt habe, der Fahrgast einfach nur seinen Fahrschein vergessen und deshalb neu gelöst hat.
Wirklich verwertbar dürften nur schriftliche Anworten sein, die zeitnah nach dem Vorfall an euroconsum weitergeleitet werden. Insofern würde ich den Fall zunächst dem Kundendialog schildern, fragen, weshalb man Fahrgast zum Nachlösen aufgefordert hat, und schauen, wie darauf reagiert wird.

Ich hätte mir, anstelle neu zu lösen, eine FN ausstellen lassen.

Kann man jetzt gut finden oder auch nicht, aber meiner Kenntnis nach ist genau dieser Verein derjenige, der die DB dazu gezwungen hat, ihre bisheriger Anwendung der FGR - spätere Fahrt nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte - an das gelte Recht - spätere Fahrt nach Wahl des Fahrgastes innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist anzupassen und damit auch die Willkür der Bahn bei Streiks etc zu beenden.

euroconsum hat jedenfalls erzwungen, dass die DB es heute auf allen Ebenen breit und unmissverständlich kommuniziert. Ansonsten vermute ich, dass man das in den Ausschüssen bzw. im Tarifbereich der DB schon vorher gewusst und die Kommunikation im Haus seinerzeit nicht richtig funktioniert hat, siehe die Wortmeldung des dnalor33 auf DSO aus 2019:

https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?003,9125528,9126689#msg-9126689

Hier war schon immer zwischen Sonderkulanzen und den gesetzlichen FGR zu differenzieren

Grundsätzlich schon. Bei einem EVG(!)-Streik stelle ich mir das allerdings schwierig vor.


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