Bitte, bitte an Euroconsum und EBA! (Allgemeines Forum)

VT642, Montag, 13.01.2025, 16:12 (vor 517 Tagen) @ Dr. Bahn

Wenn der Zug unter originaler Zugnummer verkehrt, warum sollte man dann überhaupt ein Rücktrittsrecht haben? Die Bahn erbringt ja ihre Leistung und wem es zu unsicher ist, der kann ja entsprechend der Sonderkulanz früher fahren - nochmal: Die DB müsste im Streikfall gar nichts machen und könnte nur auf die FGR verweisen. Mit den Sonderkulanzen werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, aber keine genommen.


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