FGR: Gleichsetzung von Beschwerde und Anspruch? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 13.12.2024, 00:17 (vor 552 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 13.12.2024, 00:20

Nach herrschender Meinung (u.a. der DB) regeln die FGR in solchen Fällen aber abschließend den Schadensersatz und § 280 ff BGB sind nicht parallel anwendbar.
So Ausnahmen wie die nachträgliche Hotelkostenerstattung mal ausgenommen.

Mittlerweile tut man sich ja sogar mit dem Rücktritt bei nicht-FGR-auslösenden Fahrplanänderungen schwer, früher ging das mal problemlos. Wobei das meiner Meinung nach keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.


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