Nachfrage zur Erstattung (Online-)Streikticket (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 12.12.2024, 17:04 (vor 549 Tagen) @ ICE920

Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ja, die Zugbindung war für alle Tickets aufgehoben = man durfte mit allen Tickets des Tages zu einem späteren Zeitpunkt weiterfahren. Aber die Erstattung war nicht Teil der Kulanz bei den letzten Streiks. Sprich alle Tickets dürfen später weiterfahren, aber eine Erstattung konnten nur die einreichen, deren Zug auch tatsächlich ausgefallen war.

Es handelt sich um den Streik vom 8. März 2024 und in der verlinkten Pressemitteilung findet sich Folgendes:

"Alle Fahrgäste, die bis einschließlich 4. März ein Ticket für eine Reise im Zeitraum vom 7. März bis 8. März gekauft haben und diese aufgrund des GDL-Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr im Rahmen einer Sonderkulanz auch die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und ab sofort zu fahren.

Daneben gelten die weiteren tariflichen bzw. gesetzlichen Fahrgastrechte, sodass z. B. auch eine Ticketerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich ist."

Die Fahrkarte - mit Zugbindung - galt ausschließlich für den ICE 729, der am beschriebenen Tag wohl zu verkehren schien.

Bereits a dieser Stelle vielen Dank für die bisherigen (und etwaig noch folgenden) Antworten und - letztlich - die Frage:

Wenn ich das richtig verstehe, verfällt das Ticket dann am 7. März 2025, wenn es bis dahin keine Verwendung finden sollte, da der Umtausch ausgeschlossen ist?


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