! Streikkulanz Ticket Hin- und Rückfahrt (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 28.04.2024, 18:11 (vor 16 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 28.04.2024, 18:12

Die Kulanz beim Streik sehe ich eher bei den Fahrgästen. Die haben mehrere Streiks miterlebt ohne auf die Barrikaden zu gehen.

Was das mit der über die Fahrgastrechte hinausgehende Kulanz zu tun hat bleibt unklar.

Um auf die Frage zu antworten: In der Wayback Machine finden sich die geltenden Regelungen aufgelistet. Da du sowohl auf Hin- als auch Rückfahrt vom Streik betroffen warst, greifen die normalen Fahrgastrechte während die Kulanz sich auf die Fälle bezieht, in denen du nicht betroffen gewesen wärst. Es heißt dort unter Anderem:

Sie können Ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. [...] Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sie können für Ihre Weiterfahrt einen anderen nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. [...] Diese Regelung gilt auch für Tickets mit Hin- und Rückfahrt, sofern diese gemeinsam gebucht wurden und die gesamte Reise nicht angetreten wird.

In beiden Fällen legt die DB das so aus, dass die spätere Nutzung im Rahmen der allgemeinen Verjährung der Ansprüche aus den Fahrgastrechten, Art. 60 Abs. 2, erfolgen kann, also innerhalb eines Jahres.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum