12-Monatszeitraum?! (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 12.12.2024, 17:20 (vor 549 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Tobs, Donnerstag, 12.12.2024, 17:21

Die Frist zur Geltendmachung von FGR ist abgelaufen. Es besteht daher kein Anspruch mehr auf Erstattung oder Entschädigung nach FGR.

Danke, aber da bin ich mir unsicher:

"Innerhalb welcher Frist kann ich meine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen?

Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser 3-Monats-Frist geltend.

Wir als DB agieren bis auf Weiteres kulant und werden die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten. Wir orientieren uns dabei an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum