Verjährung (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 12.12.2024, 21:18 (vor 548 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JoeO, Donnerstag, 12.12.2024, 21:19

Irgendwann innerhalb eines Jahres fällt die gebuchte Verbindung sicher aus, und wenn man behauptet da hätte fahren zu wollen, gilt sie wieder ein Jahr.

Die Verjährungsfrist beginnt doch nicht am Tag einer Verspätung.

Wenn Du ein Ticket kaufst, dann hast Du ab dem ersten Geltungstag einen Anspruch gegenüber der Bahn. In der Regel ist das ein Anspruch auf Beförderung. Konnte diese Leistung nicht erbracht werden dann hast Du einen Schadensersatzanspruch.
Ein Jahr nach dem ersten Geltungstag des Tickets sind diese Ansprüche verjährt.

Wenn Du ein Ticket erst 364 Tage später nutzt und bei der Fahrt Verspätungen oder Ausfälle auftreten, dann sind Ansprüche daraus schon am Ende des nächsten Tages verjährt.


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