FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern? (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Sonntag, 03.11.2024, 19:03 (vor 671 Tagen) @ Sanformatiker

Da ich zum ersten Mal widersprechen musste, habe ich aber keine Ahnung, wie lange das nun dauern soll. Anschlussfrage: Liege ich mit meiner Ansicht, dass mir 25% Entschädigung zu stehen richtig? Und wie gehe ich am Besten weiter vor? Mein Gedanke war, noch einmal an das SC FGR mit Fristsetzung 2 Wochen zu schreiben und wenn der Fall bis dahin noch nicht reguliert ist das EBA oder die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Ruf doch einfach an und stelle einfach die Frage, ob der Widerspruch eingegangen ist.

Im übrigen, habe ich bei vergleichbar einfachen Dingen per Telefon vieles schnell richtigstellen können.

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen.

Du bekommst doch per Telefon keine Antworten. Deine Eingabe wird aber so zuverlässig ins System zur weiteren Verarbeitung eingetragen.


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