FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern? (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Sonntag, 03.11.2024, 13:50 (vor 595 Tagen)

Hallo in die Runde,

die eigentliche Frage ist recht einfach: Wie lange hat das SC Fahrgastrechte Zeit, um einen Widerspruch gegen eine negative Entscheidung zu bearbeiten? Für den Antrag selbst ist ja eine Frist von 1 Monat angegeben, für die Bearbeitung eines Widerspruchs jedoch nicht.

Hintergrund ist folgender FGR-Fall:
Reise am 23.09.2024 von Bremen Hbf nach Regensburg Hbf, gebucht im Juli 2024
Gebuchte Verbindung
ICE 535
ab 09:15 Bremen Hbf
an 13:25 Nürnberg Hbf
ICE 93
ab 13:32 Nürnberg Hbf
an 14:23 Regensburg Hbf
Flexpreis Business 1. Klasse mit Inklusivreservierungen für beide Züge

Am 09.09.2024 erhielt ich eine Mail von der Bahn: "Ihre Verbindung hat sich geändert"
ICE 535
ab 09:15 Bremen Hbf
an 13:25 Nürnberg Hbf
ICE 27
ab 14:31 Nürnberg Hbf
an 15:23 Regensburg Hbf

Diese Verbindung habe ich dann auch tatsächlich genommen und für den ICE 27 eine neue Reservierung für 6,50€ gekauft - die Alte war ja hinfällig. Der ICE 27 hatte dann sogar noch Verspätung und kam erst um 15:56 Uhr an. Ich hatte also am Ende 93 Minuten Verspätung am Zielort. FGR-Antrag habe ich am 23.09. online gestellt und die Reservierung als zusätzliche Auslagen mit eingereicht.

Am 03.10.2024 erhalte ich vom SC FGR eine Antwort: Eine Entschädigung wird abgelehnt, Verspätung sei 0 Minuten am Zielort. Die 6,50€ für die Reservierung werden mir mit der Erklärung "Fahrtabbruch" erstattet. Tatsächlich wurde ich aber auch zwischen Nürnberg und Regensburg nicht kontrolliert und KCI ging ja wegen der gesonderten Reservierung auch nicht.

Hätte ich die Fahrt tatsächlich in Nürnberg Hbf abgebrochen, dann hätte ja wenigstens der nicht genutzte Teil Nürnberg Hbf – Regensburg Hbf hätte erstattet werden müssen. Die Entscheidung des SC FGR ergibt also so oder so in meinen Augen keinen Sinn. Ich bin aber ja tatsächlich sowieso bis Regensburg gefahren. Also habe ich am 04.10.2024 den Widerspruch - leider auf dem Postweg, digital geht das ja meines Wissens nicht sinnvoll - gegen diese Entscheidung abgesendet, aber bisher keine Rückmeldung oder Entschädigung erhalten.

Da ich zum ersten Mal widersprechen musste, habe ich aber keine Ahnung, wie lange das nun dauern soll. Anschlussfrage: Liege ich mit meiner Ansicht, dass mir 25% Entschädigung zu stehen richtig? Und wie gehe ich am Besten weiter vor? Mein Gedanke war, noch einmal an das SC FGR mit Fristsetzung 2 Wochen zu schreiben und wenn der Fall bis dahin noch nicht reguliert ist das EBA oder die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen. Mails an Fahrkartenservice etc. liest man immer wieder, aber das sind ja eigentlich nicht die korrekten Adressaten und man muss sich eben darauf verlassen, dass die eine Anfrage auch wirklich weiterleiten.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und noch einen schönen Sonntag...


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