Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Freitag, 26.07.2024, 00:53 (vor 506 Tagen) @ Proeter

Daher freue ich mich, wenn du die Quelle für deine (vorbehaltlos und sicher formulierte) Aussage hier verlinkst.

Gerne doch. Ich befürchte nur dass dir das nicht sonderlich weiterhelfen wird. Barzahlung hat dazu ja auch schon Einiges richtig erklärt: Es wird eben nicht offensiv kommuniziert, weil das beispielsweise bei einem Zugausfall dem Sinn der Regel zuwiderläuft wenn sich die komplette Fahrgastschaft im Folgetakt verpresst. Bei einem verpassten Anschluss mal eine Hand voll Leute, meinetwegen auch 20-30 Fahrgäste, sind da ganz anders händelbare Größenordnungen.

Ich würde das mit HOTNAT vergleichen (auch wenn es keins ist) denn dort sind ja die Fälle ausgeschlossen, die komplette Zugladungen auf Alternativen schieben würden.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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