Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 25.07.2024, 14:34 (vor 506 Tagen) @ Barzahlung

Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.


Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?


Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.

Wäre dann natürlich praktisch das auch öffentlich zu kommunizieren da es dem Fahrgast ohne öffentliche Quelle keinen Nutzen bringt.


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