Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:16 (vor 590 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:18

Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.


Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?

Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.


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