Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:46 (vor 506 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:49

Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.


Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?


Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.


Wäre dann natürlich praktisch das auch öffentlich zu kommunizieren da es dem Fahrgast ohne öffentliche Quelle keinen Nutzen bringt.

Nein, der Fahrgast soll sich ja eine neue Reservierung kaufen.

Die Vertriebsinfo regelt, wie der Zugbegleiter bei einer Kontrolle mit dem Ohnefall umgeht bzw. räumt hier einen Ermessensspielraum ein.
Man will die Kunden nicht noch zusätzlich mit einer FN schikanieren, wenn sie auf ihrer Reise eh schon Strapazen haben.


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