Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 25.07.2024, 15:46 (vor 590 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 25.07.2024, 15:48

Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.


Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?


Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.


Wäre dann natürlich praktisch das auch öffentlich zu kommunizieren da es dem Fahrgast ohne öffentliche Quelle keinen Nutzen bringt.


Nein, der Fahrgast soll sich ja eine neue Reservierung kaufen.

Dann braucht es eine solche Regel nicht. Entweder ja oder nein.


Die Vertriebsinfo regelt, wie der Zugbegleiter bei einer Kontrolle mit dem Ohnefall umgeht bzw. räumt hier einen Ermessensspielraum ein.
Man will die Kunden nicht noch zusätzlich mit einer FN schikanieren, wenn sie auf ihrer Reise eh schon Strapazen haben.

Ist dann nur schlecht wenn der Zug voll ist und doch Fahrgäste stehen ;)

Eine Reservierungspflicht funktioniert eben nur wenn der Fahrgast zu jeder Zeit für jeden Zug eine Reservierung bekommen kann, das kann am Automaten, Personenbedient oder per App sein.


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