Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Donnerstag, 25.07.2024, 13:21 (vor 506 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 25.07.2024, 13:23

Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.

Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle? Die Bahn kommuniziert nämlich das exakte Gegenteil deiner Aussage: https://www.bahn.de/faq/reservierungspflicht-anschlusszug

Ich kenne zwar Berichte, in denen die Mitfahrt entgegen der Regeln toleriert wurde, ich würde aber ungern auf Risiko spielen und lieber schwarz auf weiß etwas vorzeigen. Daher freue ich mich, wenn du die Quelle für deine (vorbehaltlos und sicher formulierte) Aussage hier verlinkst.


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