Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex? (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Dienstag, 29.06.2010, 09:25 (vor 5856 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von Matze86, Dienstag, 29.06.2010, 09:26

Da steht aber nicht, das er dies mit derselben Fahrkarte darf. Das wäre doch rechtlich eine Farce. Wenn ich bei Real etwas kaufe und es ist defekt, kann ich doch zum umtauschen dann nicht zu Aldi gehen und sagen "einigt euch untereinander".

Irgendwie ein schlechter Vergleich...

Der Rechtsanspruch auf Weiterbeförderung besteht doch in dem Fall nicht gegen Interconnex, sondern gegen den Verursacher(die DB). Also müßte man eine Interconnexfahrkarte lösen und diese hinterher bei der DB einreichen wegen der Erstattung mit Hinweis auf die Fahrgastrechte. Ich bin zwar kein Zub, aber so ist jedenfalls meine Ansicht dazu.

Der Ansicht bin ich auch, außer statt bei der DB einreichen -> Servicecenter Fahrgastrechte


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