Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex? (Allgemeines Forum)

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 28.06.2010, 14:55 (vor 5861 Tagen) @ Steffen

Aber gilt in einem solchen Fall nicht das (nicht mehr ganz neue) Fahrgastrechte-Gesetz? (konkret hier nachzulesen)

Hier wird weder nach Beförderungsbedingungen noch nach EVU unterschieden. Es zählt nur die Tatsache, dass ein Zug fährt, und ein solcher ist der InterConnex zweifellos :) Einzige Ausnahme sind reservierungspflichtige Züge, das ist der InterConnex aber nicht (die Nachtzüge hingegen schon).

Wer 20 Minuten später an seinem Ziel anzukommen droht steigt in den nächsten Zug in die passende Richtung und fertig. (Fahrkarte muss man aber erstmal eine neue kaufen)

die Argumentation ist zumindest fraglich. Dein Link führt nicht zum Gesetzestext, sondern zu dessen Auslegung der TBNE. Dort ist der Interconnex meines Wissens aber kein Mitglied, daher ist die Seite fahrgastrechte.de für ihn nicht bindend.

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/


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