Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex? (Allgemeines Forum)

liebe70, Montag, 28.06.2010, 19:54 (vor 5856 Tagen) @ Benjamin.Keller

Nirgendwo auf der Welt ist es möglich, einen abgeschlossenen Vertrag bei Firma "A" ersatzweise von Firma "B" erfüllen zulassen. Einzige Ausnahme: Firma "A" und Firma "B" stehen in Vertragsbeziehungen zueinander, wo dieses geregelt ist.

Dank Regelung durch den Gesetzgeber (oder nur Erlass?): Selbstverständlich kann ich meine Einwegpfandflasche von Aldi bei Plus abgeben.

In der Verpackungsverordnung steht, daß alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen müssen! Ausnahmen gibt es nur bei Geschäften von weniger als 200m² Verkaufsfläche. Wenn Du also bei Aldi eine pfandpflichtige No-Name-Einweg-Getränkedose kaufst, wirst Du die bei Yormas bestimmt nicht los, weil letztere unter 200m² Verkaufsfläche haben. Und das ist nur die Regelung ab Mai 2006! Vorher hattest Du das Pech, die gekaufte pfandpflichtige No-Name-Einweg-Getränkedose von Aldi auch nur dort wieder los wurdest.

Außerdem werde ich meine in Italien gekauften pfandpflichtigen No-Name-Einweg-Getränkedosen der Firma "A" hier in Deutschland bei Firma "B" auch nicht los.

...Muss nur jemanden geben, der solche verbraucherfreundlichen Regelungen durchsetzt! :-)

Ob das so verbraucherfreundlich ist, darf bezweifelt werden. Abgesehen davon ist diese Zwangspfand-Regelung alles andere als ökonomisch oder gar umweltfreundlich.

Aber das ist eine andere Geschichte.

Gruß, Ralf


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