Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung? (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 04.04.2024, 17:20 (vor 284 Tagen) @ Barzahlung

Ich bin kein Jurist,

Ich zum Glück auch nicht

meine aber, dass es in Rechtsgeschäften Dinge gibt, die der Vertragspartner hinnehmen muss und nicht für jede Lappalie eine Überkompensation oder Aufhebung des Vertrags verlangen kann.

und ich meine das es für die Bahn ein leichtes wäre den Ersatzzug gegenüber dem Kunden unter der Originalzugnummer mit dem Hinweis "Platzreservierungen entfallen" fahren zu lassen. Es gibt keinen Grund den internen Zwang einer neuen Zugnummer zum Kunden zu tragen.
Das die Bahn in solchen Sachen unfähig ist muß ja nicht das Problem des Kunden sein. Das dürften Richter in vielen Fällen genauso sehen. Davon ab: bei denen wird es nie landen, spätestens wenn du einen Rechtsanwalt einschaltest wird die Bahn einknicken, da sie wohl kein Interesse an einem Urteil haben dürfte.


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