Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 03.04.2024, 10:02 (vor 115 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 03.04.2024, 10:07

Faktisch ist aber die Wegevorschrift nicht fahrbar (IC 141 existiert an diesem Tag schließlich nicht) und damit logischerweise die Zugbindung aufgehoben.

Ich wüsste nicht gemäß welcher Passage in den BB der Kunde die Nutzung eines anderen Zuges als den 2843 verlangen könnte.

Bisher war es ja so, dass sich die Aufhebung der Zugbindung nur daraus ableitet, dass im Falle des Fortbestehens der Zugbindung zunächst mal auch der Ersatzzug gar nicht genutzt werden könnte und der Kunde nach Abfahrt des Ersatzzuges mit einer Ankunftsverspätung rechnen müsste. Daher kann er auf Alternativen ausweichen, bei denen der Ersatzzug nur eine von vielen ist.

Das ist nun ja aber nicht mehr der Fall, wenn die DB die Kunden mit Fahrkarten für den IC 141 mit Bekanntgabe des Ausfalls direkt auf den zeitgleich verkehrenden Ersatzzug verweist.


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