Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 03.04.2024, 12:47 (vor 285 Tagen) @ KBD_1880

Schau dir doch einmal mal die PDF-Datei eines Onlinetickets mit Zugbindung an: da steht unter Zugbindung ein konkreter Zug genannt. Fährt dieser nicht, kannst du deine Fahrkarte gar nicht wie vereinbart nutzen.

Ich finde, die Fahrkarte kann im Wesentlichen wie vereinbart genutzt werden.

Der Bahn steht ja nicht das Recht zu einseitig die Bedingungen der Beförderungen nach Vertragsschluss zu verändern.

Ich bin kein Jurist, meine aber, dass es in Rechtsgeschäften Dinge gibt, die der Vertragspartner hinnehmen muss und nicht für jede Lappalie eine Überkompensation oder Aufhebung des Vertrags verlangen kann.


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