Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 03.04.2024, 21:14 (vor 613 Tagen) @ Barzahlung

Ich bin kein Jurist, meine aber, dass es in Rechtsgeschäften Dinge gibt, die der Vertragspartner hinnehmen muss und nicht für jede Lappalie eine Überkompensation oder Aufhebung des Vertrags verlangen kann.

Naja, die Zugbindung ist ja in den BB definiert:

"3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."

Das zielt relativ klar auf einen bestimmten Zug (also IC 4711) und nicht auf eine bestimmte Abfahrtszeit (also "der Zug um 13:12") ab. Aus meiner Sicht regelt 9.1.1 daher hier, dass die Fahrt mit einem anderen Zug stattfinden darf.

--
Weg mit dem 4744!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum