Neu? Ersatzzugnummern begründen keine Aufhebung Zugbindung? (Allgemeines Forum)

musicus, Donnerstag, 04.04.2024, 00:16 (vor 285 Tagen) @ JeDi

Naja, die Zugbindung ist ja in den BB definiert:

"3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."

Das zielt relativ klar auf einen bestimmten Zug

Begründung?
In meinen Augen zielt das relativ klar auf die 'Bezeichnung auf der Fahrkarte'. Zuletzt hatte ich da im SP-Fall Zugnummer und Abfahrtszeit stehen.

Aus meiner Sicht regelt 9.1.1 daher hier, dass die Fahrt mit einem anderen Zug stattfinden darf.

Aus meiner Sicht auch. Allerdings aufgrund der Lesart von BB 3.3.1.2 als mehrdeutige AGB-Klausel i.S.v. § 305c BGB.


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