Gut gemeinte Hinweise begründen keine Ersatzzugbindung (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 03.04.2024, 20:04 (vor 285 Tagen) @ Der Blaschke

Gerade gesehen:

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Darf ich das als Befehl verstehen? Oder nur als gutgemeinten Hinweis für Paniker?

Als letzteres darfst Du das verstehen. Die Gültigkeit einer Fahrkarte mit Zugbindung in einem Ersatzzug mit anderer Zugnummer dürfte, es sei denn, es handelte sich um einen reservierungspflichtigen Zug, nicht bestritten werden.


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