Fahrgastrechte Brüssel - DE (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 19.03.2024, 15:40 (vor 906 Tagen) @ Hamburger2015
bearbeitet von VT642, Dienstag, 19.03.2024, 15:40

Nein, der Eurostar bietet eben keine vergleichbaren Beförderungsbedingungen, da es sich um einen reservierungspflichtigen Zug handelt!


Ja. Hast du mal eine Quelle da, dass sich die Beförderungsbedingungen nicht auf Reisezeiten, Umstiege oder Komfort beziehen, sondern damit primär eine Reservierungspflicht gemeint ist? Wenn im Sommer die DB-FV-Leistungen ins Ausland auch alle reservierungspflichtig werden, ist dann der Eurostar nach der Logik unter "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" unterwegs? Das wäre doch irgendwie witzlos. Umgedreht: Wenn der Flixtrain am Morgen ausfällt und der nächste Flix erst 10 Stunden später fährt, dann darf Flix mir den Abendzug als Ersatz nennen und ich muss halt die 10 Stunden auf dem Bahnhof rumsitzen, weil die DB-ICE nicht als "vergleichbare Beförderungsbedingungen" laufen, weil sie keine Reservierungspflicht haben? Hätten sie aber eine Reservierungspflicht, dann könnte Flix mit der Nummer nicht durchkommen?

Die DB-Züge sind nicht reservierungspflichtig, daher darfst du dir wie in der EU FGR vorgesehen einen Fahrschein für eine ICE-Verbindung kaufen, wenn du mit Flix mindestens 60min verspätet ankommen würdest. Ich habe die Regel nicht gemacht und äußere mich daher nicht zu deren Sinnhaftigkeit. Es ist jedenfalls so, dass eine Reservierungspflicht grundsätzlich keine vergleichbare Beförderungsbedingung ist. Wenn ein reservierungspflichtiger DB-Zug ausfällt (z.B. Paris), darfst du auch nicht einfach den Folgezug nutzen. Da es sich aber um Züge desselben EVU handelt, kann man dir kostenfrei eine Reservierung für den Folgetakt ausstellen.


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