! Fahrgastrechte Brüssel - DE (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 19.03.2024, 14:32 (vor 906 Tagen) @ Hamburger2015

a) Ist das das übliche Vorgehen?

ja.

b) Würde die DB gleichwohl einen ES-Fahrschein erstatten?

Nur zu den üblichen Bedingungen für alternative Verkehrsmittel.

c) Wäre die DB nach EU-Verordnung zur Erstattung des ES-Fahrscheins verpflichtet? Die Verordnung gibt der DB ja 100 Minuten Zeit für alternative Verbindungen. Es gibt evident eine, die auch verfügbar wäre. Die DB präsentiert aber auf Nachfrage nur eine massiv schlechtere Verbindung.

Du wurdest ja offensichtlich innerhalb von 100 Minuten über alternative Verbindungen informiert (ansonsten könntest du den Thalys ja nicht mehr erreichen). Insofern sehe ich hier keine Chance auf Basis der "100 Minuten-Regel".

Ebenfalls keine Chance sehe ich auf eine Erstattung der Thalys-Fahrkarte als alternativer Zug, da Reservierungspflichtige Züge regelmäßig nicht als Züge unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen angesehen werden. Also auch hier Pech gehabt.

--
Weg mit dem 4744!


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