Fahrgastrechte Brüssel - DE (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 19.03.2024, 14:58 (vor 907 Tagen) @ Hamburger2015

Erschwerend kommt hinzu, dass per FGR die Weiterfahrt in gleichwertigen, nicht reservierungspflichten Zügen stattfinden muss.


In der Verordnung (Art. 18) steht:

Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird


-> ist erfüllt.

so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt


Das ist die DB.

dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen: [...] b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit


Die DB bietet die Weiterreise mit deutlich mehr Umstiegen und deutlich längerer Fahrtzeit überwiegend in Regionalzügen statt Fernverkehrszügen an. Gilt das noch als "vergleichbare Beförderungsbedingungen"? Meines Erachtens nicht. Vergleichbare Beförderungsbedingungen bietet der Eurostar. Und die Mitfahrt dort ist möglich, denn der Zug hat noch freie Plätze. Reservierungspflicht ist kein Ausschlusskriterium in der EU-Verordnung. Es steht auch nicht drin, dass die DB alles erstatten muss - jedoch fordert die Verordnung auch: "Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind."

Nein, der Eurostar bietet eben keine vergleichbaren Beförderungsbedingungen, da es sich um einen reservierungspflichtigen Zug handelt! De facto steht der Eurostar in diesem Fall auf einer Ebene mit z.B. einem selbst gekauften Flug- oder Fernbusticket oder einer Taxifahrt. Die Reservierungspflicht ist in diesem Fall ausschlaggebend, nicht der Fahrgastkomfort.


Im Prinzip wäre man hier dann bei der Frage, wie beschissen eine Ersatzverbindung sein darf, bevor die DB das Ticket einer Konkurrenzbahn erstatten müsste.

Die Ersatzverbindung muss vorhanden sein. Wenn du mit der angebotenen Alternative nicht zufrieden bist, darfst du natürlich auch auf den nächsten ICE warten, daran wird dich niemand hindern!

Problem: HOTNAT gilt nur bei Anschlussverlust, nicht aber bei Zugausfall am Startbahnhof. Wenn deine Fahrt erst in Brüssel beginnt und du nicht z.B. aus London angekommen bist, hast du keinen Anspruch auf HOTNAT, womit du bei Verfügbarkeit von Plätzen den Thalys/EST hättest nutzen können.


Bonus I: Die Fahrt begann in London und die HOTNAT-Bedingungen wären erfüllt. Darauf weist aber am Bahnhof das Personal nicht hin und am DB-Stand wurde das auch nicht abgefragt. Jedenfalls gab's keinen Stempel. Stattdessen die klare Aussage: Fahren Sie über Lüttich und weiter mit den Regios.

Welcher DB-Stand überhaupt? In Brüssel Midi gibt es ein internationales Reisezentrum (Betreiber SNCB), dort wird der HOTNAT-Stempel vergeben. Dazu müssten allerdings die Foren-Experten mir helfen: Es könnte sein, dass HOTNAT nur bei Anschlussverlust gilt, nicht aber bei Zugausfall - ich meine, diesbezüglich mal etwas gehört zu haben.


Im Zweifel hätte man aktiv bei der DB nach dem HOTNAT-Stempel fragen müssen, richtig? Damit dann einfach in den ES setzen oder müsste man damit eine Reservierung bei ES erstehen?

HOTNAT heißt "hop on the next AVAILABLE train" - ergo: Du musst mit der gestempelten Fahrkarte das Zugpersonal des Eurostar fragen, ob du mitfahren darfst. Oft werden HOTNAT-Fahrgäste dann im Bistro "abgestellt".


Bonus II: Der anschließend am Bahnsteig gefragte ES-Zugchef sagte: "Steigen Sie ein! Wenn Sie sich ein neues Ticket bei uns kaufen, bekommen Sie es von der DB erstattet!"

Auf diese Aussage würde ich nichts geben.


Jetzt warten wir mal ab.

Leider wieder eine Sternstunde, wie Europas Bahnen internationale Reisen so richtig kompliziert machen können.

Naja, das ist eben der immer geforderte Wettbewerb. Es gibt an diesem Tag noch Verbindungen, auf denen dein Ticket Gültigkeit hat, also sind diese zu benutzen. Wäre der Eurostar die einzige Möglichkeit, das Fahrtziel noch zu erreichen, dann dürfte er wie geschrieben benutzt werden, wenn zuvor ein neues Ticket gekauft wird.

Was du jedoch machen kannst, wenn es sich finanziell lohnt: Das ICE-Ticket als nicht angetreten einreichen (da die Fahrt wegen des Zugausfalls sinnlos geworden ist) und stattdessen mit dem Eurostar-Ticket zum Ziel fahren.


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