! Fahrgastrechte Brüssel - DE (Allgemeines Forum)

Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 14:45 (vor 906 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Hamburger2015, Dienstag, 19.03.2024, 14:49

Du wurdest ja offensichtlich innerhalb von 100 Minuten über alternative Verbindungen informiert (ansonsten könntest du den Thalys ja nicht mehr erreichen). Insofern sehe ich hier keine Chance auf Basis der "100 Minuten-Regel".

Die EU-Verordnung fordert eine Übersicht über die "verfügbaren" Alternativrouten. Ganz explizit fordert die VO: "Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind"

Der DB-Vorschlag ist: 3x Umsteigen, 98 Minuten Verspätung am Zielbhf.
Alternative ES (nicht genannt) wäre: 0x Umsteigen, 46 Minuten Verspätung am Zielbhf.

Genügt es, wenn man als EVU irgendeine Alternativroute nennt, und ist sie noch so schlecht?

Ebenfalls keine Chance sehe ich auf eine Erstattung der Thalys-Fahrkarte als alternativer Zug, da Reservierungspflichtige Züge regelmäßig nicht als Züge unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen angesehen werden.

Gibt's Gerichtsentscheidungen dazu oder ist es bloß DB-Ansicht, dass die vergleichbaren Beförderungsbedingungen eines ICE eher der Bimmelbahnverbindung entsprechen? :-)

Im Zweifel ist's jetzt eh zu spät - nach Ansage des ES-Zugchefs (vgl. Parallelantwort hier) wurde ein ES-Ticket gekauft und geht dann zur Erstattung. Gucken wir mal, was passiert.


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