Doch, Herr Verteidiger! (Allgemeines Forum)

Arlbergkrokodil, Montag, 17.07.2023, 16:37 (vor 1059 Tagen) @ sfn17

(rbb Bericht) ""Wir haben daraufhin jede weitere Kooperation mit dem Kontrolleur verweigert", hält die Lehrerin schriftlich fest."

Das heisst vermutlich, dass die Lehrkräfte die Angabe der Personalien für die Fahrpreisnacherhebung verweigert

Das dürfen sie. So einfach ist das.

Richtig, dürfen sie. Und der Schaffner darf dann die Polizei hinzuziehen.

und damit

Haben die Lehrer die Polizei gerufen? (hätten sie sogar machen können, allerdings dann auf eigenes Kostenrisiko)

den Polizeieinsatz verursacht haben

Verursacht hat den Polizeieinsatz die Bahn selbst. Sie geht damit auch das Risiko ein, den Einsatz bezahlen zu müssen.

Die Bahn (DB Netz) hat nach der Schilderung der Lehrerin sowohl die verpasste Mitfahrt mit dem Flixtrain verursacht, vermutlich auch die vorangegangene verspätete Ankunft des Flixtrains in Duisburg (Baustellen).
Und das DB-Personal hat vor Ort auch schriftlich bestätigt, dass der Fehler bzgl. Info bei der DB lag. Aber das DB-Personal hat eben nicht schriftlich die Mitfahrt mit dem ICE freigegeben. Insofern hat die DB nicht die Mitfahrt der Klasse im ICE ohne gültige Fahrkarte verursacht.

statt die FN im Nachgang anzufechten (wäre ja mit der schriftlichen Bestätigung auch erfolgreich gewesen).

(nur Spekulation)

Bei all den von der DB verursachten Fehlern - wenn dies so war, müssen sich die Lehrkräfte dies wohl vorhalten lassen und sollten die Kosten für den Polizeieinsatz übernehmen.


Allein wenn man die Angabe von Personalien gegenüber Unbefugten(!) verweigert, sind sämtliche Fehler der Gegenseite "geheilt" und sind die "verursachten" Kosten selbst zu tragen.

Das ist völlig hanebüchen, was Du schreibst.

Kannst Du Dich auch mal in den Zugbegleiter hineinversetzen, der in einem solchen Zusammenhang ständig solche Geschichten hört?
- Fahrgäste ohne gültigen Fahrscheine, sogar ganz ohne (DB-)Tickets
- Weisen eine schriftliche Bestätigung vor, dass aufgrund eines Fehlers der DB ein Anschluss mit dem Flixtrain in Duisburg verpasst wurde, der aber keine Freigabe für einen Zug der DB, und schon gar nicht für diesen ICE enthält.
- Es gab keine entsprechenden Hinweise vom abgelösten Zugpersonal

Nach meiner Ansicht ist es genau richtig, die Personalien für eine spätere Klärung aufzunehmen, wenn dann auch alle benötigten Informationen gesammelt werden können. Die FN über € 9000 ist natürlich krass, aber es ist halt eine zivilrechtliche Forderung, die von den Lehrkräften / der Schule im Nachgang angefochten werden kann.

Die Bundespolizei hat sicher auch so genug Arbeit, so dass man nicht, auch wenn man sich im Recht fühlt (und rein moralisch vielleicht auch ist) durch unkooperatives Verhalten einen unnötigen Einsatz auslösen muss. Bei den Fällen, die ich als Zugreisender bisher mitbekommen habe, kam die Bundespolizei zur Personalienfeststellung in bzw. an den Zug, als Mitreisende ohne Fahrkarte gar keine Papiere dabei hatten - nicht, weil sie ihre Personalien nicht angeben wollten.


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