Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

tbsn, Würzburg, Samstag, 15.07.2023, 15:26 (vor 1041 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von tbsn, Samstag, 15.07.2023, 15:26

Das erste Problem war hier schonmal, mit Flix fahren zu wollen, nur weil die Fahrkarte wahrscheinlich ein paar Euro günstiger war. Ein ähnliches und gar nicht mal so unwahrscheinliches Szenario wäre es gewesen, dass der Flixtrain einfach (aus welchem Grund auch immer) physisch ausgefallen ist.

Rechtlich ist die Verbindung auch ausgefallen. Die Reisenden haben einen Beförderungsvertrag mit Flixtrain. Nicht mit DB Fernverkehr, nicht mit DB Netz, nicht mit DB Station&Service. Flixtrain muss die Reisenden über das Abfahrtsgleis und Änderungen informieren. Da Flix keine ausreichende eigene Infrastruktur dafür hat, beauftragt Flix hierfür DB S&S. Die Information gab es nicht bzw. war falsch, die Reisenden konnten nicht in den Zug einsteigen -> Ausfall.

Nun begründet ein Zugausfall keine Beförderung durch DB Fernverkehr. In den meisten Fällen ist ein DB-Unternehmen für Verzögerungen bei Flix verantwortlich. Trotzdem besteht der Beförderungsvertrag weiterhin mit Flixtrain. Es gelten die Fahrgastrechte: Weiterfahrt mit dem nächsten Zug des gleichen Beförderers. Sollte kein Flixtrain mehr an dem Tag fahren, ist Übernachtung zu angemessenen Kosten oder eine Fahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel (Taxi, Auto, Flugzeug, Zug eines anderen Beförderers) bis 80 Euro pro Person möglich. Wird vorgestreckt und wie üblich eingereicht. Flixtrain kann die Kosten später wiederum bei seinem Vertragspartner DB S&S einholen.

Die Regelung, unter vergleichbaren Bedingungen mit einem anderen Zug weiterfahren zu können, gilt nur beim gleichen Beförderer. In Deutschland geht das nur so einfach, weil DB+NE bzw. "Die Beförderer" unter dem gleichen Code 1080 fahren und damit als der gleiche Beförderer anzusehen sind. Flix ist 3966. Bei Ausfall eines DB-FV-Zuges darf ich auch nicht Flix oder Thalys (Ausnahme: Kulanzregelung HOTNAT bei Railteam) fahren. Dass man bei einer Nahverkehrsfahrkarte in Vorkasse für Fernverkehr gehen kann und erstattet bekommt, liegt nur an den ungleichen Bedingungen innerhalb eines Beförderers.

Geht meiner Meinung nach trotzdem nicht, dass ein Zub die Mitnahme aus Kulanz erst bestätigt und später dann jemand mit einer anderen Ansicht ankommt. Vermutlich wären sie nie in den ICE eingestiegen, wenn der erste Zub schon eine FN angedroht hätte, deshalb hätte ein Gericht das später wohl einkassiert.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum