Ab +60 ggf. auch Züge anderer Beförderer möglich (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 15.07.2023, 15:52 (vor 1062 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 15.07.2023, 15:56

Die Information gab es nicht bzw. war falsch, die Reisenden konnten nicht in den Zug einsteigen -> Ausfall.

Ob die Rechtslage da so klar ist?

Nun begründet ein Zugausfall keine Beförderung durch DB Fernverkehr. In den meisten Fällen ist ein DB-Unternehmen für Verzögerungen bei Flix verantwortlich. Trotzdem besteht der Beförderungsvertrag weiterhin mit Flixtrain. Es gelten die Fahrgastrechte: Weiterfahrt mit dem nächsten Zug des gleichen Beförderers. Sollte kein Flixtrain mehr an dem Tag fahren, ist Übernachtung zu angemessenen Kosten oder eine Fahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel (Taxi, Auto, Flugzeug, Zug eines anderen Beförderers) bis 80 Euro pro Person möglich. Wird vorgestreckt und wie üblich eingereicht.

Die Regelung, unter vergleichbaren Bedingungen mit einem anderen Zug weiterfahren zu können, gilt nur beim gleichen Beförderer.

Nein, anderer Zug ist nicht mit anderem Verkehrsmittel gleichzusetzen.

Die EU-Verordnung verpflichtet Flixtrain bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60min. zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes. Tun die das nicht (was fast immer der Fall ist), kannst Du selber tätig werden und eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen (z.B. mit der DB Fernverkehr AG) antreten und bekommst die Kosten dafür erstattet. Einen Höchstwert gibt es dafür nicht.

Die EU-Verordnung verpflichtet auch zur Organisation einer Hotelübernachtung, wenn die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich ist. Auch hierfür gibt es keinen Höchstwert.

Einzig die Weiterreise mit einem alternativen Verkehrsmittel ist im Fernverkehr i.A. nicht geregelt. Zumindest nicht in der VO (EG) 1371/2007. Ob es da in der neuen VO eine Regelung gibt, muss ich später nochmal schauen. Mit Flixtrain-Fahrkarten hat es sich daher immer empfohlen, ein Hotel zu nehmen, wenn keine Züge mehr fahren und dann am nächsten Tag mit dem ICE weiterzufahren.

Flixtrain kann die Kosten später wiederum bei seinem Vertragspartner DB S&S einholen.

Das wissen wir nicht.

Jedenfalls musste beim FLX1239 ohnehin mit einer Ankunftsverspätung von mehr als 60min. gerechnet werden. Daher hätte Flixtrain der Schulklasse die ICE-Fahrkarte im Nachgang sowieso erstatten müssen.


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