Nein, Herr Vorsitzender! (Allgemeines Forum)

sfn17, Sonntag, 16.07.2023, 17:27 (vor 1039 Tagen) @ Arlbergkrokodil
bearbeitet von sfn17, Sonntag, 16.07.2023, 17:28

(rbb Bericht) ""Wir haben daraufhin jede weitere Kooperation mit dem Kontrolleur verweigert", hält die Lehrerin schriftlich fest."

Das heisst vermutlich, dass die Lehrkräfte die Angabe der Personalien für die Fahrpreisnacherhebung verweigert

Das dürfen sie. So einfach ist das.

und damit

Haben die Lehrer die Polizei gerufen? (hätten sie sogar machen können, allerdings dann auf eigenes Kostenrisiko)

den Polizeieinsatz verursacht haben

Verursacht hat den Polizeieinsatz die Bahn selbst. Sie geht damit auch das Risiko ein, den Einsatz bezahlen zu müssen.

statt die FN im Nachgang anzufechten (wäre ja mit der schriftlichen Bestätigung auch erfolgreich gewesen).

(nur Spekulation)

Bei all den von der DB verursachten Fehlern - wenn dies so war, müssen sich die Lehrkräfte dies wohl vorhalten lassen und sollten die Kosten für den Polizeieinsatz übernehmen.

Allein wenn man die Angabe von Personalien gegenüber Unbefugten(!) verweigert, sind sämtliche Fehler der Gegenseite "geheilt" und sind die "verursachten" Kosten selbst zu tragen.

Das ist völlig hanebüchen, was Du schreibst.


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