BVG (Fahrkarten und Angebote)

Yassakka, München, Samstag, 15.04.2023, 22:52 (vor 468 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Yassakka, Samstag, 15.04.2023, 22:55

Bei der BVG kann ich es selber auswählen und entscheiden, ob Handyticket oder Chipkarte. Finde dort jedoch nichts über die Kündigungsfrist (10. des Vormonats?) und ob die Chipkarte ggf. zurückgesendet werden muss? Weiß hier jemand Bescheid? Danke.

Bei Kündigung des normalen BVG-Abos mit VBB Fahrcard steht in der Kündigungsbestätigung, dass man die Chipkarte einfach vernichten könne.

Für das D-Ticket wird man das aber wegen des Missbrauchsrisikos vermutlich ändern. Zumindest, wenn sie clever sind.

Die Kündigung ist „jederzeit zum Monatsende“ möglich. Bei Kündigung nach dem 25. des Monats kann es aber sein, dass die nächste Abbuchung noch vorgenommen wird und dann innerhalb von 14 Tagen erstattet wird (laut bvg.de)


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