steuerliche Absetzbarkeit (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Sonntag, 01.01.2023, 14:05 (vor 1089 Tagen) @ arno50
bearbeitet von sflori, Sonntag, 01.01.2023, 14:07

Gibt es da (erfolgreiche) Erfahrungen wie man da argumentieren muss?

Frohes Neues! :)

Neben den bekannten Pendlerregelungen:

Ich würde als Freiberufler ein Fahrtenbuch aller dienstlichen Fahrten mit der BC100 führen. Also Fahrten zwischen eigenem Büro und Kunde oder zwischen eigenem Büro A und anderem eigenen Büro B. Nicht zwischen Wohnung und eigenem Büro. ;)

Dann kann man sehen, wieviele Kilometer dienstlich zusammenkommen. Sind das ausreichend viele, kann man die BC100 als Betriebsausgaben absetzen. Der privat genutzte Anteil spielt dann keine Rolle mehr.

Im FV komme ich mit Flexpreisen so grob auf 0,20 €/km. BC100 kostet 4339,- €/Jahr. Also ab 21.000 km/Jahr dürfte es da gar keine Diskussionen mehr geben. Das wären z.B. 20 Fahrten hin und rück zwischen Hamburg und Frankfurt.

Zusätzlich würde ich noch die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die ich für die BC100 bezahlt hätte.


Bye. Flo.


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