Hat Flixtrain schon geklagt? Risiken erheblich (Allgemeines Forum)

GUM, Dienstag, 21.06.2022, 16:43 (vor 669 Tagen) @ arno50
bearbeitet von GUM, Dienstag, 21.06.2022, 16:46

Hallo arno50,
hallo Community,

da muss ich leider zustimmen. Auch wenn ich wirklich kein Fan von Flixtrain bin, muss ich sagen:

Alleine die Gerichts- und Verfahrens-Verkaufspreise
haben schon verhindernden Charakter. Kaum ein Investor oder Compliance Abteilung des Unternehmens könnte guten Gewissens der Klageerhebung zustimmen.

Auch aufgrund der Verfahrenszeiten.

Aber für jeden im Einzelhandel und an Bahnhöfen oder ZOBs von der Entwicklung der Passagierströme betroffenen Unternehmen sind sowohl das 9-Euro-Ticket, als auch das plötzliche mutmaßliche Reduzieren der Passagierzahlen der Bahn ab 17. Oktober 2022 ein deutliches Alarmsignal.

Heute gehen die Passagierzahlen auf die Zahlen 2019 explosionsartig hoch, im August sind sie wieder 30 Prozent unter dem Wert vor der Gesundheitspolitik. Im Oktober wieder Home Office Pflicht, wenn der gesunde Menschenverstand auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Vorgehensweisen bleibt.

Der im "Innovationsbeirat" des Labor Berlin Charité GmbH tätige Minister scheint wieder einmal zu Lasten der Bahn Grenzen zu überschreiten.

In der Gesamtbetrachtung kann leider gesagt werden, dass erratisches Handeln der Politik leider als Risiko für die Unternehmen auch seit der Neubesetzung des Präsidenten des
Verfassungsgerichts normal zu werden scheint.

Dagegen kann man sich nur privatrechtlich wehren, indem man das Unternehmen neu aufstellt.

Zweite Variante ist das Beantragen von Ausgleichsmitteln wegen der Folgen der C-Politik bei der EU. Gab vorhin eine nette Pressemitteilung, öffentlich zugänglich, über die Hilfen für italienische Eisenbahnen/Frachtbereich.

Da liegt inzwischen die förderrechtliche Genehmigung für das Jahr 2020 vor, sodass der Finanzchef ruhiger schlafen kann.

Es droht also keine nachträgliche Verböserung des Bescheid oder Rückzahlung.

Liebe Grüße

GUM

PS: Bitte beachtet die seit Jahrzehnten falsche Verwendung des Begriffes Prozess- und Gerichtskosten in den Medien. Diese übersehen das viele Teilnehmer des Verfahrens Angehörige freier Berufe sind, die nach einer nicht gerade niedrigen Honorarordnung abrechnen. Also nicht zu Selbstkosten abrechnen.

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