Zuständigkeit SC FGR? (Fahrkarten und Angebote)

Bremer, Bremen, Freitag, 13.08.2021, 20:20 (vor 1743 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Bremer, Freitag, 13.08.2021, 20:20

Genau. Verantwortlich für die Erstattung bzw. Entschädigung ist immer das EVU vom betroffenen Zug.

Man kann den Anspruch theoretisch auch direkt z.B. an die DB senden, obwohl sie am SC FGR teilnehmen. Sie würden es dann trotzdem dorthin weiterleiten.


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