Ein Beispiel dafür (Allgemeines Forum)

Langsamfahrstelle, Mittwoch, 24.03.2021, 22:02 (vor 1121 Tagen) @ Christian_S


Regeln, Überwachung und Klagemöglichkeiten können niemals auf eine gleichwertige Weise einen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen.
Wie viele 50/50 Entscheidungen kann es in einer DB Netz geben, bei denen sich (menschlich verständlich) der Mitarbeiter sich so (für DB FV) oder so (im Sinne des anderen Unternehmens) entscheiden kann. Und es wahrscheinlich häufiger im Sinne der DB tut.


Gegenfrage: warum sollte der Mitarbeiter das tun? Und was macht der Mitarbeiter einer "neutralen" Behörde anders, wenn er die Möglichkeit hat, Entscheidung A oder B zu treffen? Er hat genauso nur zwei Möglichkeiten - zum Vorteil des einen, zum Nachteil des anderen.


Der Mitarbeiter der DB Netz könnte
- Kollegen aus jener Abteilung kennen,
- sich Gedanken um das Betriebsergebnis des gemeinsamen Arbeitgebers machen (was zB den Spielraum für Lohnerhöhungen oder andere Verbesserungen des Arbeitsumfeldes beeinflusst)
- einen Vorgesetzten haben, der vor 3 Monaten noch bei DB Fv wahr (sehr viel wahrscheinlicher als wenn der den AG hätte wechseln müssen) und dieser natürlich DB-gefärbt ist
- im gemeinsamen Intranet über die Heryusforderungen der Kollegen gelesen haben, und tendieren, ihnen zu 'helfen'

Kurz, 1000 Möglichkeiten, menschlich verständlich, aber vom setup falsch/tendenziell parteiisch.


Und selbst "wenn es letztlich egal ist" (Zitat) dann könnte man es doch auch unabhängig machen bzw ausprobieren. Die paar mehr Leute, die das Netzunternehmen dann leiten würden stellen dann auch nicht so hohe Kosten dar ...


Darum gehts ja gar nicht, Führungspersonen gibts in jedem Unternehmen.
Eine größere Unabhängigkeit wird kaum erreicht, denn auch heute schon hat ein Mitarbeiter quasi nichts mit Zügen von DB Fernverkehr, Cargo oder Regio zu tun - jedenfalls nicht mehr oder weniger als mit anderen EVU.

Ein Beispiel von neulich: aufgrund eines kurzzeitig liegengebliebenen Gz kam es zu einem "Stau" weiterer Gz, in einem Bahnhof auch auf mehreren Gleisen nebeneinander. Waren 5 oder 6 Züge. Nach einer kurzen Zeit fuhr der Haverist weiter und dann auch nach und nach die anderen Gz. Da beschwerte sich der Tf eines Gz von DB Cargo, warum der "Private" neben ihm zuerst fahren darf, also wieso wir die Privaten bevorzugen würden. Selbstverständlich traf ich die Entscheidung entsprechend der Reihenfolge, in der die Züge angekommen waren. Da beide Vmax 100 km/h fahren konnten gab es keinen Grund, an der vor der Störung vorhandenen Reihenfolge nach Störungsbegebung etwas zu ändern.
Aber der Tf vermutete Bevorzugung. Wie aber hätte es ausgesehen, hätte ich dem DB Cargo Zug den Vorrang gewährt? Da hätte dann sicher das andere EVU Benachteiligung gewittert.

Nun sage mir, was hätte der Mitarbeiter einer "neutralen" Netzagentur für Möglichkeiten gehabt?
Auch nur A oder B ...

In dem Beispiel: da ich das genaue Arbeitsfeld nicht kenne, nehme ich an, dass regelbasiert entschieden wird, und du jetzt tatsächlich egal als Angestellter von A oder B gleich entschieden hättest.
Aber: es gibt ja auch den, der die Regeln festlegt. Und auch da gibt es 50/50Entscheidungen...


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