Ich zerlege das mal... (Aktueller Betrieb)

GibmirZucker, Sonntag, 06.12.2020, 00:14 (vor 2063 Tagen) @ sfn17

Die DB hat sicherlich ein Interesse an Maskenpflicht usw., aber sie darf nicht einfach die Maskenpflicht in die BB reinschreiben. Die DB ist ein Unternehmen privaten Rechts und hat keinerlei Hoheitsbefugnisse.

Aber ein anderes Beispiel mit Textilien: Wenn ein Fahrgast nicht adäquat gekleidet ist, kann er doch auch gezwungen werden, sich was anzuziehen. Habe ich in Einzelfällen in Italien erlebt, wo Leute im schulterfreien Unterhemd oder barfuss im Zug spazierend vom Zugbegleiter aufgefordert worden sind, sich was anzuziehen oder alternativ müssen sie am nächsten Bahnhof raus (betroffene Fahrgäste waren ausnahmslos ausländische Touristen.....). Insofern hat das Zugpersonal sehr wohl eine Befugnis, was gegen Sitte und Anstand oder eben auch gegen Infektionsschutz verstösst, zu sanktionieren. Das ist ja auf eine Maske noch viel stärker anwendbar, da es im Vergleich zur Kleidung noch objektivere Gründe gibt, sie zu tragen.
Was derzeit aber wohl noch fehlt sind Sanktionsmöglichkeiten gegen Zugpersonal, das die Maskenpflicht nicht durchsetzt. Mir sind schon mehrfach Zugbegleiter begegnet, die entweder selbst mit freier Nase durch den Zug spazieren oder eindeutige Verstössen gar nicht bemängeln (gibt aber zum Glück auch verantwortungsbewusstes Personal, das aktiv darum bittet, Verstösse sofort zu melden).


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