Ich zerlege das mal... (Aktueller Betrieb)

sfn17, Samstag, 05.12.2020, 22:56 (vor 2064 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von sfn17, Samstag, 05.12.2020, 22:59

Finde, da machst du es dir ebenso zu einfach.

Du machst es Dir auch einfach.

Wieso nicht vorgesehn?

Weil es Konflikte zwischen dem Recht des Verkehrsunternehmen und dem Recht des Fahrgasts gibt.

Eine Pandemie erfordert Schritte und Handhabe, die eben sonst sich als schwieriger gestalten.

Schritte und Handhabe müssen sich weiterhin an geltendes Recht halten. Oder das geltende Recht wird verändert - was ja z.B. mit dem Infektionsschutzgesetz gemacht wurde.

Ich kenn mich in dem Thema absolut nicht aus, tippe aber drauf, dass die DB ihre Beförderungsbedinungen so gestalten kann, wie sie das möchte.

Die DB kann auch mit BB nicht einfach in Grundrechte des Fahrgasts eingreifen.

Oder besser gesagt, wenn die DB interesse hätte, eine Maskenflicht und deutlich strengere Maßnahmen was die Einhaltung gewisser Verhaltensregeln bzgl. der Pandemie angeht in die Bb einzutragen, dann hätte sie das auch getan.

Die DB hat sicherlich ein Interesse an Maskenpflicht usw., aber sie darf nicht einfach die Maskenpflicht in die BB reinschreiben. Die DB ist ein Unternehmen privaten Rechts und hat keinerlei Hoheitsbefugnisse.

Die DB hat das Hausrecht, nimmt die DB eine Maskenpflicht bis auf weiteres in die Bb oder auch Hausordnung auf, so hat die DB die Aufgabe die auch einzuhalten=rechtlich Handhabe.

Dieses "Hausrecht" wird im WWW echt überall angebracht. Ein Hausrecht gibt es nur bei Privatwohnungen. Bereits in Internetforen und erst recht in EVU gibt es kein "Hausrecht". Die gesetzlichen Grundlagen, Anordnungen gegenüber Benutzern bzw. Fahrgästen, sind ganz andere als das, was vielleicht im BGB steht.

Es geht schon damit los, dass die DB grundsätzlich jeden Fahrgast befördern muss. Der private Hausherr kann hingegen beliebig entscheiden, wen er ins Haus lässt und wen nicht.

Für Internetforen gilt vielleicht eine Art Vereinsrecht, da kenne ich mich nicht weiter aus. Mittlerweile ist die Rechtsprechung wohl soweit der Meinung, dass Forumsmitglieder nicht einfach rausgeschmissen werden dürfen. Egal, ob die Mitgliedschaft kostenpflichtig war oder nicht. Da wird vertragstheoretisch argumentiert, und ein Vertrag zwischen Forumsbetreiber und Benutzer ist zweifelsfrei zustandegekommen.

Die DB kann nicht den Fahrgasten eine Maskenpflicht auferlegen, weil das gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen würde. Die faktisch bestehende Maskenpflicht in einem Zug kommt auch nicht von der DB, sondern vom Bundesland, in dem die DB den Zug gerade fährt.

Tut sie aber nicht, womöglich aus Bequemlichkeit.

Nein, aus guter Rechtskenntnis.

Niemand spricht von Körperverletzung, aber dass man die Unmengen an "DB Sicherheit" Personal ja auch in den Zügen intensiver einsetzen könnte, wär ja auch möglich - die haben ja auch eine so denke ich andere handhabe.

Nein, die DB Sicherheit hat nur Jedermannsrechte.

Nur die Bundespolizei kann dem Fahrgast im Zug irgendetwas anhaben, z.B. ihm eine Maske aufziehen oder ihn aus dem Sessel heben.

Nunja,
wenn die Gesundheit der eigenen Fahrgäste oder auch Mitarbeiter im Zug unter der Pünktlichkeit steht,
dann läuft irgendwas falsch.

Ja, aber nicht unbedingt bei der DB. Die DB macht, wie ich finde, schon sehr viel richtig.

Schlimmer sind manche örtliche Verkehrsunternehmen, die ohne Zögern kürzere Straßenbahnen einsetzen, "weil" ja so "wenige" Fahrgäste mitfahren - und damit die Packungsdichte wieder größer machen.

Freue mich über eine weitere Antwort.

Eine Antwort hast Du bekommen.

ffz hat das schon ganz gut erklärt.


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