Weil die BB's dafür nicht vorgesehen sind (Aktueller Betrieb)

ffz, Freitag, 04.12.2020, 20:16 (vor 2066 Tagen) @ ICE619

Hallo,

das eigentliche Problem ist, dass die Corona-Verordnungen, die ja auf dem Infektionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes fußen Landesgesetzgebung sind. Die Coronaverordnungen sind auch nicht in jedem Bundesland gleich. Es gibt Bundesländer, da darf die Mund-Nasen-Bedeckung zum essen und trinken kurz abgenommen werden, es gibt Bundesländer da ist das nur zum trinken gestattet und es gibt Bundesländer da ist es komplett verboten. Also müsste man 16 Beförderungsbedingungen aufstellen, für 16 Bundesländer mit den jeweiligen aktuellen Gesetzgebungen. Das ist nun leicht unpraktikabel.

Also macht die DB auf Bahnanlagen, die ja eh dem Bundesrecht unterstehen, das was die Bundesregierung gerne möchte.

Die Zugbegleiter können lediglich das Hausrecht durchsetzen, also den Fahrgast auffordern den Zug zu verlassen. Kommt der Fahrgast dieser Aufforderung nicht nach, hat das Zugpersonal keine rechtliche Handhabe, die Anwendung von Gewalt ist Körperverletzung, die schwerer wiegt wie der Hausfriedensbruch. Das Zugpersonal kann nur die Bundespolizei rufen, den Zug verspäten, die Bundespolizei stellt die Personalien fest und hilft, wenn das Zugpersonal darauf besteht, dem Fahrgast beim aussteigen, zur Not auch gegen seinen Willen.

Die Bundespolizei entscheidet vor Ort weder über Recht noch über Unrecht, das müssen im Falle des Falles Gerichte klären. Sollte das Gericht den Beförderungsausschluss für Rechtswiedrig befinden wäre das EVU Schadensersatzpflichtig.

Also wird das Zugpersonal immer versuchen auf Gespräche und Einsicht zu setzen, alles Andere produziert nur Verspätung und Streit und Verletzungen.


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