Aus welchem Grund genau? (Aktueller Betrieb)

ICE619, München, Samstag, 05.12.2020, 14:50 (vor 2063 Tagen) @ ffz
bearbeitet von ICE619, Samstag, 05.12.2020, 14:53

Hallo,

das eigentliche Problem ist, dass die Corona-Verordnungen, die ja auf dem Infektionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes fußen Landesgesetzgebung sind. Die Coronaverordnungen sind auch nicht in jedem Bundesland gleich. Es gibt Bundesländer, da darf die Mund-Nasen-Bedeckung zum essen und trinken kurz abgenommen werden, es gibt Bundesländer da ist das nur zum trinken gestattet und es gibt Bundesländer da ist es komplett verboten. Also müsste man 16 Beförderungsbedingungen aufstellen, für 16 Bundesländer mit den jeweiligen aktuellen Gesetzgebungen. Das ist nun leicht unpraktikabel.

Also macht die DB auf Bahnanlagen, die ja eh dem Bundesrecht unterstehen, das was die Bundesregierung gerne möchte.

Die Zugbegleiter können lediglich das Hausrecht durchsetzen, also den Fahrgast auffordern den Zug zu verlassen. Kommt der Fahrgast dieser Aufforderung nicht nach, hat das Zugpersonal keine rechtliche Handhabe, die Anwendung von Gewalt ist Körperverletzung, die schwerer wiegt wie der Hausfriedensbruch. Das Zugpersonal kann nur die Bundespolizei rufen, den Zug verspäten, die Bundespolizei stellt die Personalien fest und hilft, wenn das Zugpersonal darauf besteht, dem Fahrgast beim aussteigen, zur Not auch gegen seinen Willen.

Die Bundespolizei entscheidet vor Ort weder über Recht noch über Unrecht, das müssen im Falle des Falles Gerichte klären. Sollte das Gericht den Beförderungsausschluss für Rechtswiedrig befinden wäre das EVU Schadensersatzpflichtig.

Also wird das Zugpersonal immer versuchen auf Gespräche und Einsicht zu setzen, alles Andere produziert nur Verspätung und Streit und Verletzungen.

Hallo!
Finde, da machst du es dir ebenso zu einfach.
Wieso nicht vorgesehn?
Eine Pandemie erfordert Schritte und Handhabe, die eben sonst sich als schwieriger gestalten.
Ich kenn mich in dem Thema absolut nicht aus, tippe aber drauf, dass die DB ihre Beförderungsbedinungen so gestalten kann, wie sie das möchte.
Oder besser gesagt, wenn die DB interesse hätte, eine Maskenflicht und deutlich strengere Maßnahmen was die Einhaltung gewisser Verhaltensregeln bzgl. der Pandemie angeht in die Bb einzutragen, dann hätte sie das auch getan.
Die DB hat das Hausrecht, nimmt die DB eine Maskenpflicht bis auf weiteres in die Bb oder auch Hausordnung auf, so hat die DB die Aufgabe die auch einzuhalten=rechtlich Handhabe.
Tut sie aber nicht, womöglich aus Bequemlichkeit.
Niemand spricht von Körperverletzung, aber dass man die Unmengen an "DB Sicherheit" Personal ja auch in den Zügen intensiver einsetzen könnte, wär ja auch möglich - die haben ja auch eine so denke ich andere handhabe.

Nunja,
wenn die Gesundheit der eigenen Fahrgäste oder auch Mitarbeiter im Zug unter der Pünktlichkeit steht,
dann läuft irgendwas falsch.

Freue mich über eine weitere Antwort.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum