Es geht doch um die ursprünglich gebuchte Verbindung (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 13.03.2019, 10:59 (vor 2561 Tagen) @ mmandl

Die Verspätung ist aufgrund der tatsächlichen Verspätung am Zielbahnhof im Vergleich zu der vertraglich geschuldeten Ankunftszeit (ursprüngliche Verbindung) zu berechnen.

Ergänzung: Das ergibt sich recht klar aus Art. 3 Nr. 12 der VO.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum