Es geht doch um die ursprünglich gebuchte Verbindung (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Dienstag, 12.03.2019, 21:20 (vor 1864 Tagen) @ mmandl

Die Fahrgastrechte zielen auf durch die Eisenbahn verursachte Verspätungen ab, nicht aufgrund eigener Reiseentscheidungen des Fahrgastes entstandene Verzögerungen. Mit Deiner Argumentation könnte ein Flexpreiskunde auch ohne Ausgangsverspätung durch einen Unterwegsaufenthalt eine Fahrpreiserstattung geltend machen.


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